COVID-19-Gesundheitskrise - Kann der Staatsrat bei den Telekommunikationsan¬bietern intervenieren, damit der Bevölkerung keine Telekommunikations- und WiFi-Kosten mehr verrechnet werden?Signatur
2020-CE-52
Geschäftsart
Anfrage
Status
Beantwortet
Datum
17.03.20
Überweisungsdatum
17.03.20
Antwortfrist
17.05.20
Personen
David Bonny (Urheber/-in)
Weiterverfolgung
Verlängerte Frist : 17.08.2020
Das Büro des GR hat entschieden, die Fristen zur Behandlung von parlamentarischen Vorstössen durch den Staatsrat für drei Monate auszusetzen. Letzterer hat somit über drei Monate länger Zeit, um auf einen eingereichten Vorstoss zu antworten und einem für erheblich erklärten Vorstoss Folge zu leisten. Dokumente
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